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Die Kostenstudie 2021 entspricht dem Stand der Technik und geht von realistischen Annahmen aus

Die technischen Grundlagen in der Kostenstudie 2021 sind zur Berechnung der voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen in der Schweiz sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle geeignet. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nach seiner technischen Überprüfung der von den Betreibern durchgeführten Kostenstudien.

Cover des Dokuments Stellungnahme des ENSI zur Kostenstudie

Die Eigentümer von Kernanlagen in der Schweiz sind gemäss Art. 26 und 31 des Kernenergiegesetzes (KEG) verpflichtet, ihre Anlagen nach der endgültigen Ausserbetriebnahme auf eigene Kosten stillzulegen und die aus den Anlagen stammenden radioaktiven Abfälle zu entsorgen. Zur Sicherstellung der Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung sind sie verpflichtet, Beiträge an den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds zu leisten (Art. 77 KEG).

Die voraussichtliche Höhe der Kosten der Stilllegung und Entsorgung wird regelmässig überprüft. Gemäss Art. 4 der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) sind die beitragspflichtigen Eigentümer der Kernkraftwerke und des zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle in Würenlingen verpflichtet, alle fünf Jahre eine Studie zur voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten (Kostenstudie) zu erstellen.

Die Kostenstudie 2021 wurde im Oktober 2021 bei der Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) eingereicht. Sie bildet die Grundlage für die Bemessung der Rückstellungen und Fondsbeiträge in den Jahren 2022 bis 2026.

Das ENSI hat mit Unterstützung externer Experten die Angaben in der Kostenstudie 2021 hinsichtlich der sicherheitstechnisch relevanten Aspekte geprüft (Art. 4 Abs. 4 SEFV). Die Schwerpunkte der Überprüfung des ENSI wurden auf Themen gelegt, die zu relevanten Folgen für die Kostenermittlung führen können. Die Stellungnahme des ENSI zur Kostenstudie 2021 wurde der Verwaltungskommission des STENFO im Mai 2022 plangemäss eingereicht.

Das ENSI kommt zum Schluss, dass die technischen, terminlichen, organisatorischen und betrieblichen Annahmen für die Kostenberechnung den gültigen Vorschriften, Normen und dem Stand der Technik entsprechen. Die technische Datenbasis für die Ermittlung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten in der Kostenstudie 2021 ist vollständig und qualitätsgerecht. Auch im Zusammenhang mit anderen Dokumenten und Projekten sind die Informationen konsistent. Sie sind also eine geeignete Grundlage für die weiteren Erwägungen der Verwaltungskommission des STENFO. In seiner Stellungnahme hat das ENSI auch 13 Empfehlungen zum Thema Stilllegung und 9 Empfehlungen zum Thema Entsorgung formuliert. Die einzelnen Ergebnisse der sicherheitstechnischen Beurteilung des ENSI zum Teil «Stilllegung» und zum Teil «Entsorgung» sind im Kapitel 6 der Stellungnahme des ENSI zusammengefasst.

Grundsätzlich stellt das ENSI fest, dass die Vorgaben der Verwaltungskommission des STENFO für die Kostenstudie 2021, die sich auf technische Grundlagen beziehen, inhaltlich umgesetzt wurden, allerdings mit zwei Ausnahmen: Vorgabe 8 bzgl. der Empfehlungen aus der Überprüfung der Kostenstudie 2016 und Vorgabe 12 bzgl. der Stilllegungsplanung wurden nicht vollständig umgesetzt.

Die Empfehlungen des ENSI aus der Stellungnahme zur Kostenstudie 2016 zum Teil «Entsorgung» wurden vollständig, diejenigen zum Teil «Stilllegung» jedoch nur teilweise berücksichtigt. Die Erfahrungen aus dem bereits laufenden Rückbau des Kernkraftwerks Mühleberg und den Rückbauplanungen des Kernkraftwerks Beznau wurden aus Sicht des ENSI teilweise resp. nicht nachvollziehbar berücksichtigt. Diese Feststellungen sind in die Empfehlungen des ENSI für die nächste Kostenstudie eingeflossen.

Nach einem vorausgehenden Gerichtsverfahren konnte der STENFO die Kostenstudie 2016 und 2021 abschliessen und die durch den STENFO gefassten Beschlüsse in diesem Zusammenhang wurden Anfang 2026 rechtskräftig. In der Folge hat das ENSI seine Stellungnahme zur Kostenstudie 2021 publiziert.

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