Gefährden Hitzesommer die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke (KKW)? Diese Frage wird dem ENSI immer wieder gestellt. Die Antwort darauf ist ein klares Nein. Bereits 2016 erbrachten alle KKW die vom ENSI geforderten sicherheitstechnischen Nachweise, dass ihre Anlagen Hitzewellen mit maximalen Lufttemperaturen von 40 Grad Celsius oder mehr beherrschen. 2022 mussten die entsprechenden Nachweise erneuert werden. Nach eingehender Prüfung kam das ENSI erneut zum Schluss, dass Hitzeperioden kein Problem sind für die Schweizer KKW. Doch welche Werte mussten die Kernanlagen eigentlich nachweisen?
Erhöhung der Gefährdungsannahmen per 2022
Das ENSI hat 2022 die Gefährdungsannahmen für 10’000-jährliche Extremtemperaturen gegenüber dem Nachweis von 2016 erhöht. So mussten die KKW im Sommer 2022 nachweisen, dass sie erhöhten Lufttemperaturen zwischen 43.1 ˚C und 43.7 ˚C (bislang waren es 40 ˚C bis 42 ˚C) standhalten. (Es gelten standortspezifisch leicht unterschiedliche Werte für die verschiedenen Werke).
Generell hatte das ENSI 2022 die Gefährdungsannahmen für verschiedene Extremwetter-Ereignisse unter anderem wegen des Klimawandels neu festgelegt.
Rücksicht auf die Umwelt
Auch wenn Hitze die Kernanlagen sicherheitstechnisch nicht beeinträchtigt – einen Einfluss auf deren Betrieb können anhaltend heisse Tage dennoch haben. Während die KKW Gösgen und Leibstadt die nicht für die Stromerzeugung nutzbare Wärme über einen Kühlturm an die Luft abgeben, erfolgt die Rückkühlung des KKW Beznau direkt mittels Flusswasser. Hier gilt die Einleitungsbewilligung, die in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vorgeschrieben ist. Darin ist festgelegt, dass Kühlwasser nur in Fliessgewässer eingeleitet werden darf, solange die Flusstemperaturen 25 Grad Celsius nicht übersteigen.
Ausnahmen von der Gewässerschutzverordnung konnten gewährt werden, wenn sie aus wichtigen Gründen wie der Netzstabilität unabdingbar waren. Für das KKW Beznau gilt seit dem 4. Juli 2019 eine Zwischenverfügung des Bundesamtes für Energie (BFE). Diese besagt, dass das KKW Beznau die in der Gewässerschutzverordnung festgelegte Temperaturlimite von 25°C für Fliessgewässer verbindlich einhalten muss. Wird der Wert überschritten oder droht überschritten zu werden, muss die Leistung des Kernkraftwerks Beznau gedrosselt oder dieses gar ganz heruntergefahren werden. Die Zwischenverfügung wurde zum Schutz der Umwelt, insbesondere der Fische erlassen, nachdem die Temperatur der Aare beim Kernkraftwerk Beznau im Hitzesommer 2018, während mehrerer Tage teilweise deutlich über 25°C betragen hatte.
Artikel aktualisiert am 15.08.2024
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