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ENSI legt Gefährdungsannahmen für Extremwetter-Ereignisse neu fest

Im Rahmen der Überprüfung der von den Kernkraftwerken eingereichten Gefährdungsanalysen hat das ENSI die Gefährdungsannahmen für verschiedene Extremwetter-Ereignisse neu festgelegt.

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Kernkraftwerke (KKW) müssen vor extremen Wetterbedingungen, also gegen extreme Winde, Tornados, hohe und tiefe Luft- und Flusstemperaturen, Starkregen, Schneelast und Hagel geschützt sein. Die zugrundeliegenden Gefährdungsannahmen sind regelmässig zu überarbeiten.

2015 hat das ENSI zuletzt die Überarbeitung der Extremwetter-Gefährdungsanalysen für die Standorte der Kernkraftwerke Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg gefordert. Die KKW-Betreiber reichten die Analysen zuhanden des ENSI zur Überprüfung ein. Nun hat das ENSI die Überprüfung der Analysen abgeschlossen und basierend darauf sowie gestützt auf weiteren Analysen die Gefährdungsannahmen für die Sicherheitsnachweise der Störfallkategorie 3 (entsprechend dem 10’000-jährlichen Ereignis) neu festgelegt.

Neue Erkenntnisse in Gefährdungsannahmen eingeflossen

Seit Einreichung der Gefährdungsanalysen durch die KKW-Betreiber ergaben sich neue Grundlagen insbesondere bezüglich Klimawandel. Das ENSI hat diese neuen Erkenntnisse bei der Festlegung der Gefährdungsannahmen berücksichtigt und teilweise strengere Werte festgelegt als die bis anhin geltenden Gefährdungsannahmen. Für die Gefährdungsannahmen zu «Starkregen» hat das ENSI Ergebnisse aus dem Projekt EXAR herangezogen: Im Rahmen des Projektes EXAR wurden Wetterdaten für fast 300’000 Jahre simuliert. Diese Daten stellen aus Sicht des ENSI eine gute Grundlage für die quantitative Festlegung der Niederschlagsgefährdung dar.

ENSI fordert eine Aktualisierung der Extremwetterstudien

Der Stand von Wissenschaft und Technik entwickelt sich stetig weiter. Die Extremwetter-Gefährdungsannahmen müssen daher regelmässig überarbeitet werden. Im Hinblick auf die nächste Überarbeitung der Gefährdungsannahmen hat das ENSI Verbesserungspunkte identifiziert, welche die KKW bei der Überarbeitung ihrer Gefährdungsanalysen berücksichtigen müssen. Diese betreffen insbesondere:

  • die Erhebung neuerer Daten,
  • die Erfassung sowie die Berücksichtigung von bestimmten Wetterphänomenen, die zwar bekannt, aber nicht im Datensatz enthalten sind,
  •  die Prüfung, ob neuere Ergebnisse zum Klimawandel für die Schweiz vorliegen sowie
  • die Verbesserung der Dokumentation.

Da das KKW Mühleberg seit Ende 2019 abgestellt und dessen Nachwärme stark reduziert ist, sieht das ENSI keine Notwendigkeit, die Gefährdungsanalyse zu aktualisieren.

Die KKW müssen auch die Sicherheitsnachweise überarbeiten

Zusätzlich zu den Gefährdungsanalysen müssen die KKW Beznau, Gösgen und Leibstadt ihre Sicherheitsnachweise überarbeiten. Letztmals hatten die KKW-Betreiber ihre Sicherheit gegen die 2015 festgelegen Gefährdungsannahmen nachgewiesen. Die nun neu festgelegten Gefährdungsannahmen haben sich insbesondere bezüglich hoher Lufttemperaturen und Tornados erhöht.

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