Bild: Peter Jost, Leiter Sicherheit bei Basler & Hofmann (Quelle: Basler & Hofmann).
Herr Jost, als externer Experte haben Sie mit Kollegen der Firma Basler & Hofmann vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI den Auftrag erhalten, einen Bericht zu Verschlussmassnahmen im Fall eines Kontrollverlustes über ein geologisches Tiefenlager in Krisensituationen zu verfassen. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter Kontrollverlust?
Im Rahmen unserer Arbeit haben wie den Kontrollverlust so definiert, dass der Verschluss des geologischen Tiefenlagers nicht mehr im Sinne des geplanten Projektes garantiert werden kann, obwohl dies zum Zeitpunkt der eintretenden Krise so gewollt gewesen wäre. Solange die Gesellschaft bewusst die Entscheidung fällen kann, wie sie mit dem Tiefenlager umgehen möchte und diese Entscheidung auch umsetzen kann, liegt kein Kontrollverlust vor. Dabei ist es irrelevant, ob wir diese Entscheidung aus heutiger Sicht befürworten oder nicht. Ein Kontrollverlust im Sinne unseres Berichtes ist weder ein Störfall noch ein Unfall. Diese haben wir im Rahmen unserer Arbeit nicht betrachtet.
Führt der Kontrollverlust zu einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen?
Nein. Ein Kontrollverlust ist nicht mit der Freisetzung von radioaktiven Stoffen gleichzusetzen. Diese wären auch bei einem Kontrollverlust durch die Endlagerbehälter und die verfüllten Stollen nach wie vor sehr gut geschützt. Möglicherweise liesse sich über sehr lange Zeiträume von beispielsweise mehreren 100’000 Jahren eine Änderung der messbaren Radioaktivität feststellen. Dies muss jedoch nicht so sein.
Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, dass Lagerbetreiber die Kontrolle über das Tiefenlager einfach so verlieren?
Wir betrachten das als sehr unwahrscheinlich und nur denkbar, wenn es auch sonst in der Schweiz zu grossen Umbrüchen kommen würde. Ein isolierter Kontrollverlust über das Lager, während der Rest der Schweiz normal funktioniert, sehen wir nicht. Auch wenn aus unserer heutigen Perspektive ein Kontrollverlust nur schwer vorstellbar ist, ist er doch nicht ausgeschlossen. Wir sollten nicht vergessen, dass wir hier über einen sehr langen Zeitraum von möglicherweise deutlich über 100 Jahren bis zum definitiven Verschluss des Gesamtlagers sprechen. Heute vor 100 Jahren hätte niemand das Funktionieren unserer heutigen Welt zuverlässig vorhersagen können. Wir sollten uns auch nicht anmassen zu prognostizieren, wie unsere Gesellschaft und unser Umfeld in 100 Jahren aussehen.
Wie entwickelt sich dieses Risiko eines möglichen Kontrollverlustes mit der Zeit?
Wir können hier zwei gegenläufige Hauptfaktoren erkennen. Einerseits ist heute die Zugänglichkeit der Abfälle an der Erdoberfläche am grössten und nimmt mit der Zeit durch die Einlagerung ins Tiefenlager deutlich ab. Gegenläufig verhält es sich mit der Unsicherheit bezüglich der gesellschaftlichen Fähigkeiten zur Kontrolle der Abfälle. Während wir noch mit sehr grosser Sicherheit davon ausgehen können, dass wir nächste Woche als Gesellschaft noch so funktionieren wie wir uns das heute vorstellen, ist eine Prognose über 50 oder 100 Jahre schon mit viel grösseren Unsicherheiten behaftet. Relevant ist für uns hierbei die Erkenntnis, dass je länger der Prozess für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle dauert, desto grösser wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Gesellschaft im Verlaufe des Prozesses die Kontrolle verlieren könnte.
Im Bericht kommen Sie zum Schluss, dass „die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Standortwahl der Tiefenlager unter dem Gesichtspunkt eines Kontrollverlustes über das Lager adäquat sind“. In welcher Phase der Realisierung sollte dem Aspekt Kontrollverlust mehr Gewicht gegeben werden?
Das grösste Potential sehen wir nach der Einlagerung der Abfälle, aber auch beim Bau des Tiefenlagers. Die ganzen Rahmenbedingungen für die Erstellung und den Betrieb des Tiefenlagers wurden unter der Prämisse einer stabilen Gesellschaft formuliert. Unter dieser Annahme führt mehr Zeit zu einer fundierteren Planung und damit zu einem besseren Projekt. Unter der Prämisse, dass es in der Vergangenheit aber immer wieder gesellschaftliche Brüche gegeben hat und dies auch in Zukunft geben wird, ist dies jedoch nicht mehr so sicher. Eine solche alternative Prämisse hätte zur Konsequenz, dass die Abfälle möglichst rasch möglichst sicher gelagert werden sollten. Hier sehen wir gerade in den vorher genannten Zeitphasen das grösste Potential für eine zeitliche Optimierung. Die entsprechenden Entscheide müssten jedoch zuvor gefällt respektive die Rahmenbedingungen angepasst werden.
Bei Ihren Optimierungsvorschlägen unterscheiden Sie zwischen drei Typen von Massnahmen: erstens auslegungsbeeinflussende Massnahmen, zweitens vorbereitende Massnahmen und Entscheide, und drittens übergeordnete Massnahmen und Überlegungen. Was unterscheidet diese drei Typen von Massnahmen?
Die auslegungsbeeinflussenden Massnahmen könnten einen Einfluss auf die Lagerarchitektur haben und darauf, wie das Lager heute geplant und dimensioniert wird. Als Beispiel möchte ich hier die separate Erschliessung des Hauptlagers vom Pilotlager und den Testbereichen ab Oberkante Wirtgestein erwähnen. Unter den vorbereiteten Massnahmen haben wir Massnahmen vorgeschlagen, welche den schnellen Verschluss des Lagers oder von Teilen davon während und nach der Einlagerung unterstützen, wenn sich eine mögliche Krisensituation abzeichnet und daher das Risiko für einen Kontrollverlust zunimmt. Aus unserer Warte am vielversprechendsten sind jedoch die übergeordneten Massnahmen und Überlegungen. Wir haben vorher darüber gesprochen, dass die Risiken für einen Kontrollverlust zunehmen, je länger der Prozess für die Entsorgung der Abfälle dauert. Um dieses Risiko möglichst gering zu halten wäre daher eine möglichst rasche Einlagerung kombiniert mit einem raschen Verschluss des Lagers erstrebenswert. Allenfalls könnte sogar ganz auf die Beobachtungsphase verzichtet werden. Dies steht jedoch in einem Widerspruch zu den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben, nach welchen das Lager und sein Betrieb geplant werden. Wir verstehen daher die übergeordneten Massnahmen und Überlegungen als Anregungen für übergeordnete Diskussionen.
Speziell die Diskussion zur Abwägung von Chancen und Risiken der Beobachtungsphase sollte dabei gemäss unserer Einschätzung breit und ergebnisoffen geführt werden. Uns ist es wichtig zu betonen, dass die von uns zur Diskussion gestellten Massnahmen einseitig aus der Perspektive des Kontrollverlustes formuliert sind. Ob diese Massnahmen aus einer ganzheitlichen Sicht sinnvoll und zielführend oder allenfalls gar konterproduktiv sind, ist im Rahmen dieser Arbeit nicht beurteilt worden.
In Ihrem Bericht kommen Sie zum Schluss, dass mit dem aktuellen Konzept der Nagra, beispielsweise mit der fortlaufenden Verfüllung und der Versiegelung der Lagerstollen, schon viel erreicht ist, um negative Auswirkungen auf das Tiefenlager im Fall eines Kontrollverlusts zu reduzieren. Inwiefern ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll oder eventuell sogar notwendig, noch zusätzliche Massnahmen vorzusehen?
Massnahmen, welche nur für die Langzeitsicherheit einen Beitrag leisten, aber für andere Aspekte negativ sind, sehen wir weniger. Für uns stehen auch nicht einzelne Massnahmen im Vordergrund, sondern eigentlich Betrachtungsperspektiven. Das Tiefenlager ist ein sehr komplexes Projekt mit zahlreichen, sich teilweise widersprechenden Anforderungen. Wir haben vorhin zum Beispiel die getrennte Erschliessung des Hauptlagers ab Oberkante Wirtgestein als mögliche Massnahme zur Optimierung der Sicherheit im Falle eines Kontrollverlustes angesprochen. Wir gehen davon aus, dass eine solche Massnahme auch vorteilhaft wäre, um beispielsweise die Auswirkungen eines grösseren Wassereinbruches zu beherrschen. Auf der anderen Seite würde der Betrieb des Lagers wahrscheinlich aufwändiger. Was also positiv aus einer Betrachtungsperspektive sein kann, kann für eine andere ungünstig sein. Wir erachten es als sinnvoll, die Perspektive eines möglichen Kontrollverlustes in der Projektentwicklung zu berücksichtigen und damit den Betrachtungsfächer abzurunden. Ob dann eine spezifische Massnahme oder eine Entscheidung im Rahmen der Projektentwicklung sinnvoll oder notwendig ist, ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller Perspektiven zu entscheiden.