Die Kernkraftwerke in der Schweiz kühlen mit Wasser aus der Aare und dem Rhein. Entsprechend hat die Temperatur dieser Gewässer auch einen Einfluss auf den Betrieb. Sicherheitstechnisch stellen die Wassertemperaturen keine Gefahr dar. Hingegen müssen die Kernkraftwerke beim Betrieb Rücksicht auf die Umwelt nehmen.
Warme Flüsse sind ein Traum eines jeden Schwimmers. Für die Kernkraftwerke in der Schweiz können hohe Wassertemperaturen, wie sie teilweise im Sommer auftreten, aber Einfluss auf den Betrieb haben.
Damit die Dampfturbinen die Wärmeenergie optimal in Bewegungsenergie umwandeln können, müssen die Unterschiede von Temperatur und Druck vor und nach den Turbinen möglichst gross sein. Deshalb muss der Dampf nach dem Durchlaufen der Turbine abgekühlt werden, wobei er zu Wasser kondensiert. Dies geschieht im Kondensator, der die Funktion eines Wärmetauschers hat.
Beim Siedewasserreaktor wird das abgekühlte Wasser nach dem Durchlaufen durch den Kondensator im geschlossenen Primärkreislauf zurück in den Reaktordruckbehälter gepumpt. Beim Druckwasserreaktor gelangt es im geschlossenen Sekundärkreislauf zum Dampferzeuger zurück.
Der Kondensator befördert derweil die abgeschiedene Wärme zum äusseren Kühlkreislauf. Hier wird die Wärme abtransportiert. Diese Kühlung kann mit Flusswasser (wie bei den KKW Mühleberg und Beznau) oder durch einen Kühlturm (wie bei den KKW Gösgen und Leibstadt) erfolgen. So gelangt das Wasser sauber und ohne Radioaktivität auf dem Wasser- oder Luftweg wieder zurück in die Umwelt.
Steigen die Flusstemperaturen an, sinkt die Kühlleistung. Die Kernkraftwerke in der Schweiz haben nachgewiesen, dass sie Wassertemperaturen bis über 28 Grad Celsius beherrschen.
Da die Temperaturen nicht plötzlich steigen, können die Reaktoren rechtzeitig die Leistung reduzieren oder ganz abgefahren werden. Somit stellen hohe Flusstemperaturen kein Sicherheitsrisiko dar.
Rücksicht auf die Umwelt nehmen
Insbesondere jene Kernkraftwerke, die nicht über einen Kühlturm verfügen, wärmen den Fluss mit dem zurückgeführten Kühlwasser leicht auf. Die Gewässerschutzgesetzgebung schreibt vor, welche Bedingungen dabei eingehalten werden müssen. Bei hohen Flusstemperaturen im Sommer kann die Situation eintreten, dass die Kernkraftwerke ihre Leistung reduzieren müssen, um diese Bedingungen einzuhalten.
Aufgrund von Art. 48 Abs. 1 Gewässerschutzgesetz und Art. 45 Abs. 2 Gewässerschutzverordnung ist das Bundesamt für Energie BFE als Vollzugsbehörde des Kernenergiegesetzes bei der Erfüllung dieser Aufgabe auch für den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung zuständig. Dabei ist das BFE auch zuständig für den Vollzug der in der Gewässerschutzgesetzgebung beziehungsweise in der anwendbaren Einleitungsbewilligung festgelegten Temperaturlimiten.
Damit das BFE diese Aufgabe wahrnehmen kann, ist es auf die Mitwirkung des Bundesamts für Umwelt BAFU, der Umweltfachstelle des Bundes, sowie des Standorkantons angewiesen. Das BAFU berät das BFE insbesondere, ob allenfalls Massnahmen gegen zu hohe Flusstemperaturen ergriffen werden sollen.
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