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Artikelserie Tschernobyl: Verbesserung der Informationskanäle

Der Bundesrat hat nach dem Unfall in Tschernobyl eine Verbesserung der Informationskanäle veranlasst. Zu diesen Massnahmen gehörten sowohl der Aufbau einer zentralen Informationsstelle bei Ereignissen wie auch die Erarbeitung von neuen bilateralen Abkommen zur gegenseitigen Information.

Bild: Die Informationskanäle wurden in der Schweiz nach dem Unfall Tschernobyl verbessert.

Bereits am 18. Juni 1986 legte Bundesrat Alphons Egli ein 12-Punkte-Programm vor. In seinem Buch über die Geschichte der Nuklearaufsicht schrieb Roland Naegelin, damaliger Leiter der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, dazu: „Die zwölf Punkte betrafen vorwiegend den Strahlen- und Bevölkerungsschutz. Hier hatten sich bei der Bewältigung der durch den Tschernobyl-Unfall in der Schweiz verursachten Kontaminationen einige Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten gezeigt.“

Zu diesen Verbesserungsmöglichkeiten gehörten der Ausbau der Informationstätigkeiten von den Behörden zuhanden der Öffentlichkeit und die Information innerhalb der Kantone. Eine Informationszentrale wurde bei der Bundeskanzlei geschaffen. Sie musste nun bei ausserordentlichen Lagen eingesetzt werden.

Im Rahmen einer Antwort auf die Interpellation von Ständerätin Monika Weber „Informationspraxis des Bundesrates in ausserordentlichen Situationen“ bekräftigte der Bundesrat 1988: „Wichtig erscheint dem Bundesrat, das Vertrauen der Bevölkerung auch in solchen schwierigen Situationen weiterhin zu behalten. Dieses Vertrauen ist durch eine offene, ehrliche, vollständige und verständliche Informationspolitik Tag für Tag neu zu bestätigen.“ Er betonte auch in diesem Zusammenhang, dass die international unterschiedlichen Grenzwerte zu einer Verunsicherung der Bevölkerung beigetragen hatten.

Neue Abkommen zur gegenseitigen Information

Bundesrat Leon Schlumpf erklärte am 9. Juni 1986 im Rahmen der parlamentarischen Fragestunde: „Zwischen der Schweiz und Italien ist noch kein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Orientierung bei radiologischen Zwischenfällen abgeschlossen worden; Gespräche darüber sind aber seit geraumer Zeit im Gange. Italien ist bereit, auf der Basis der Übereinkommen unseres Landes mit der Bundesrepublik und mit Frankreich auch ein entsprechendes bilaterales Abkommen abzuschliessen. Im Herbst dieses Jahres findet eine weitere Gesprächsrunde statt. Mit Österreich gibt es keine diesbezüglichen Abmachungen.“

Neue Abkommen zur gegenseitigen Information wurden nach dem Unfall Tschernobyl abgeschlossen.
Neue Abkommen zur gegenseitigen Information wurden nach dem Unfall Tschernobyl abgeschlossen.

Das Abkommen zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der italienischen Regierung über den frühzeitigen Informationsaustausch bei nuklearen Zwischenfällen wurde 1989 abgeschlossen. Das «Nuklearinformationsabkommen» zwischen dem Bundesrat und der österreichischen Regierung wurde schliesslich 1999 unterzeichnet.

Die Schweiz hatte bereits 1978 mit der Bundesrepublik Deutschland und im Jahr darauf auch mit Frankreich je ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Orientierung bei radiologischen Zwischenfällen abgeschlossen.

In diesen Abkommen haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, sich gegenseitig über alle radiologischen Notfallsituationen auf ihrem jeweiligen Territorium, die auch das Nachbarland berühren könnten, zu informieren. Im Abkommen mit Frankreich ist diese Verpflichtung auf Notfallsituationen infolge ziviler Tätigkeiten beschränkt. Derartige Notfallmeldungen sollen Angaben über Zeit, Ort, Art und Umfang des Ereignisses sowie die im eigenen Land getroffenen Schutzmassnahmen enthalten.

Das ist der dreizehnte von sechzehn Teilen zur Geschichte des Unfalls Tschernobyl.

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