Alle Schweizer Bundesbehörden

Artikel, News

Schweizer Kernkraftwerke können keine Atombomben werden

Das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet in seiner Ausgabe vom 19. März 2014 über eine angebliche Sicherheitslücke in Druckwasserreaktoren. Das beschriebene Phänomen ist dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI bekannt und die Kernkraftwerke in der Schweiz sind gut dagegen gerüstet.

Gestützt auf Aussagen eines Ingenieurs beschreibt die Zeitschrift ein Szenario, bei dem nach einem Bruch von Heizrohren im Dampferzeuger der Reaktor ausser Kontrolle gerät und wie eine Atombombe explodieren kann. „Dieses Szenario ist nicht stichhaltig“, sagt Georg Schwarz, stellvertretender ENSI-Direktor und Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke. Die Möglichkeit, dass ein Druckwasserreaktor in sehr seltenen Unfallsituationen prompt überkritisch werden kann, ist allgemein bekannt. Die Kernkraftwerke in der Schweiz verfügen aber über ausreichend Systeme und Abläufe, um dies zu verhindern.

Bei Druckwasserreaktoren genügen die Steuerstäbe allein nicht, um die Kettenreaktion in jedem Zustand vollständig zu unterbinden. Es wird deshalb zusätzlich Borsäure in das Primärkühlwasser eingespeist. Das Bor absorbiert Neutronen, die für den Erhalt der Kettenreaktion notwendig sind.

Schweizer KKW verfügen über mehrere Borierungssysteme

In der Schweiz stehen zwei Druckwasserreaktoren in Beznau und einer in Gösgen. Alle drei Reaktoren verfügen über jeweils zwei Borierungssysteme. Damit ist sichergestellt, dass im Normalbetrieb und bei einem Störfall der Reaktor in den unterkritischen Zustand gebracht, also die Kettenreaktion unterbrochen wird.

Bruch von Dampferzeuger-Heizrohren muss beherrscht werden

Ausgangspunkt für das Szenario, das im Magazin „Der Spiegel“ beschrieben wird, ist der Bruch von Heizrohren im Dampferzeuger. Der Störfall von einem oder mehreren Heizrohrbrüchen im Dampferzeuger muss von den Schweizer Kernkraftwerken beherrscht werden. Die Richtlinien des ENSI schreiben vor, dass dies sowohl probabilistisch als auch deterministisch nachgewiesen werden muss. Entsprechend haben dies die Betreiber unter anderem in den Periodischen Sicherheitsüberprüfungen nachgewiesen.

Das ENSI sieht deshalb momentan keinen Anlass, zusätzliche Abklärungen zu fordern. „Wir werden aber die Resultate allfälliger Überprüfungen durch die deutschen Behörden analysieren“, sagt Georg Schwarz.

Themen