Diese Unterschreitung wurde sicherheitstechnisch bewertet. Ein Weiterbetrieb dieses Bogens ist nur befristet zulässig. Er muss instand gesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Wanddickenschwächung herstellungsbedingt ist und seit Inbetriebnahme der Anlage besteht.
Stand aktualisiert am 24.11.2010
Weitere Informationen
- Vorkommnisbeschrieb (PDF, 25 KB)