Die DSK wurde 1982 mit einer Vereinbarung zwischen den Regierungen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Die Kommission setzt sich aus Vertretern schweizerischer und deutscher Bundesstellen, der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sowie des Kantons Aargau zusammen. In vier Arbeitsgruppen der DSK vertiefen Fachleute die bilaterale Zusammenarbeit, die von beiden Staaten als wichtig und wertvoll beurteilt wird.
Die Schweiz informierte über die organisatorischen Änderungen und den Ausbau des ENSI als Folge des möglichen Baus von neuen Kernkraftwerken. Im Weiteren informierte die Schweiz zum Stand der drei Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke. Die deutsche Seite informierte über den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP und dessen Auswirkungen auf die Nutzung der Kernenergie. Zudem erläuterte sie die kürzlich gestartete Pilotphase zur Umsetzung ihres untergesetzlichen Regelwerks. Ein Schwerpunktsthema der DSK-Tagung war die gegenseitige Orientierung über die betriebliche Sicherheit der Kernkraftwerke. Es zeigte sich, dass in beiden Staaten ein hoher Sicherheitsstand besteht. Ausführlich informierte die Schweiz über das INES-2 Vorkommnis in Beznau, bei dem 2 Arbeiter eine zu hohe Strahlendosis erhielten (vgl. ENSI-Information vom 3. August 2009).
Die vier Arbeitsgruppen der DSK informierten über ihre Aktivitäten in den Bereichen Anlagensicherheit, Notfallschutz, Strahlenschutz und nukleare Entsorgung. Sie berichteten unter anderem über die Vorgehensweise bei den periodischen Sicherheitsüberprüfungen anhand der Beispiele für die Kernkraftwerke Leibstadt und Neckarwestheim 1 sowie über Massnahmen zum raschen Informationsaustausch bei Störfällen. Ausführlich wurde der Stand der Entsorgung in Deutschland in den verschiedenen Standorten erläutert. Die Schweiz berichtete über den aktuellen Stand des Sachplanverfahrens für geologische Tiefenlager und insbesondere über die aktive Mitwirkung der deutschen Seite im gesamten Verfahren.








