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Die HSK veröffentlicht ihre Berichte zum Jahr 2007: Sicherheit ist in allen Kernanlagen gewährleistet

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) bescheinigt den Kernkraftwerken, dass die nukleare Sicherheit im Jahre 2007 gewährleistet war. Sie attestiert den Kernkraftwerken Beznau, Gösgen und Mühleberg eine gute nukleare Sicherheit, dem Kernkraftwerk Leibstadt eine ausreichende. Die Schutzziele wurden bei allen Kernkraftwerken jederzeit eingehalten. Zu diesen Schlüssen kommt sie in ihren heute (8. Mai 2008) veröffentlichten Berichten zum Aufsichtsjahr 2007.

Dokumente

Die HSK legt in ihren Berichten über die nukleare Sicherheit in den Kernanlagen dar, dass die Mengen der an die Umgebung abgegebenen radioaktiven Stoffe an den vier Standorten der Kernkraftwerke sowie am Standort des Zentralen Zwischenlagers der ZWILAG in Würenlingen und des Paul Scherrer Instituts (PSI) im Berichtsjahr 2007 weit unterhalb der behördlich festgelegten Grenzwerte lagen. Sie ergaben eine maximale berechnete Dosis von weniger als 1 Prozent der natürlichen jährlichen Strahlenexposition. Auch die Summe der Strahlendosen (Kollektivdosen) aller beschäftigten Personen ist wiederum tief.

Die nukleare Sicherheit war gewährleistet

Die HSK stellt zusammenfassend fest, dass im Berichtsjahr 2007 die nukleare Sicherheit der Kernkraftwerke Beznau, Gösgen und Mühleberg in Bezug auf die Auslegung und das Betriebsgeschehen gut war und die bewilligten Betriebsbedingungen eingehalten wurden. Die nukleare Sicherheit des Kernkraftwerks Leibstadt war ausreichend. Die Schutzziele – das heisst die Kontrolle der Reaktivität, die Kühlung der Brennelemente, der Einschluss radioaktiver Stoffe und die Begrenzung der Strahlenexposition – wurden bei allen Kernkraftwerken jederzeit eingehalten. Im Kernkraftwerk Leibstadt stellte die HSK eine Reihe von Schwachstellen in den Bereichen Instandhaltungsplanung und Umsetzung von Vorgaben fest. Die HSK wird im Rahmen ihrer Inspektionstätigkeit einen Schwerpunkt auf die Überprüfung dieser Bereiche legen. Alle Bewilligungsinhaber haben gegenüber der Aufsichtsbehörde ihre gesetzlich festgelegten Meldepflichten und Freigabepflichten im Aufsichtsjahr wahrgenommen.

Im Jahr 2007 ereigneten sich zwei Vorkommnisse, die auf der internationalen Ereignisskala INES der Stufe 1 („Anomalie“) zugeordnet wurden: die Reaktorschnellabschaltung im KKW Leibstadt vom 6. März 2007 sowie die kombinierte Nichtverfügbarkeit mehrerer Komponenten der Notstromversorgung im KKW Beznau im August 2007. Sie führten zu einer geringfügigen Reduktion der nuklearen Sicherheit. Die übrigen meldepflichtigen Vorkommnisse wurden der INES-Stufe 0 („nicht sicherheitssignifikante Vorkommnisse“) zugeordnet und hatten eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Entsorgung radioaktiver Abfälle

In der Verbrennungs- und Schmelzanlage der ZWILAG wurden im Berichtsjahr 2007 rund 1000 Fässer mit schwachaktiven Abfällen zu 200 konditionierten Gebinden verarbeitet. Zwischenlager bestehen in allen Kernkraftwerken sowie bei der ZWILAG und beim PSI. Ihre Kapazität ist für die Abfälle aus den heutigen Kernkraftwerken ausreichend. Der Betrieb der Zwischenlager und der Konditionierungsanlagen lief im Berichtsjahr 2007 einwandfrei.

Auf Grund des zehnjährigen Moratoriums finden bis 2016 keine Transporte abgebrannter Brennelemente ins Ausland statt. In der Schweiz wurden im Berichtsjahr 2007 bestrahlte Brennelemente von den KKW Mühleberg und Leibstadt zur ZWILAG transportiert. Bei allen Transporten von Brennelementen und radioaktiven Abfällen wurden die gefahrgutrechtlichen Grenzwerte und die Strahlenschutzvorgaben eingehalten.

Der Entsorgungsnachweis für eine sichere geologische Tiefenlagerung in der Schweiz wurde von den Entsorgungspflichtigen bereits erbracht. Das nun eingeleitete Sachplanverfahren hat eine systematische, transparente und sicherheitsorientierte Standortsuche zum Ziel. Die HSK hat als Aufsichtsbehörde die anzuwendenden sicherheitstechnischen Kriterien festgelegt und wird ihre Anwendung und Einhaltung überprüfen.

Von der HSK zum ENSI

Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI-Gesetz, 21. Juni 2007) beschlossen National- und Ständerat, die HSK rechtlich zu verselbständigen und in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes zu überführen. Mit der Überführung in das ENSI wird rechtlich die vollständige Trennung der Aufsichtsbehörde von der Bewilligungsbehörde nach den Vorgaben des schweizerischen Kernenergiegesetzes und des internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit der IAEA umgesetzt.

Die neue Organisation ENSI wird auf den 1. Januar 2009 operativ. Sie wird das Personal und die Aufgaben der HSK als Bundesaufsichtsbehörde für die nukleare Sicherheit und Sicherung übernehmen. Bereits hat der ENSI-Rat unter der Präsidentschaft von Dr. Peter Hufschmied seine Arbeit am 1. Januar 2008 aufgenommen.

Berichte auch im Internet

Die veröffentlichten Berichte (Aufsichtsbericht, Erfahrungs- und Forschungsbericht, Geschäftsbericht, Strahlenschutzbericht) sind bei der HSK unter der Postadresse „HSK, Informationsdienst, 5232 Villigen-HSK“ erhältlich. Die HSK publiziert ihre Berichte auch auf ihrer Website www.hsk.ch.

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