Die DSK wurde 1982 mit einer Vereinbarung zwischen den Regierungen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Die Kommission setzt sich aus Vertretern schweizerischer und deutscher Bundesstellen, der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sowie des Kantons Aargau zusammen. In vier Arbeitsgruppen der DSK vertiefen Fachleute die bilaterale Zusammenarbeit, die von beiden Staaten als wichtig und wertvoll beurteilt wird.
Die Schweiz informierte über die vorgesehene Verselbständigung der HSK, die bisher Teil des Bundesamtes für Energie war und ab Anfang 2008 schrittweise in das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes, überführt wird. Damit werden die Vorgaben des Kernenergiegesetzes und des internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit bezüglich Unabhängigkeit der Sicherheitsbehörde umgesetzt. Im Weiteren erörterte die Schweiz das Verfahren für den allfälligen Neubau eines Kernkraftwerks und die vorbereitenden Arbeiten der HSK hierzu. Deutschland informierte über den Stand des neuen nachgesetzlichen Regelwerkes und die für 2008 geplante IRRS-Mission (International Regulatory Review Service) durch die IAEA. Dabei wird überprüft, inwieweit das deutsche Aufsichtskonzept den IAEA-Vorgaben entspricht.
Ein Schwerpunktsthema der DSK-Tagung war die gegenseitige Orientierung über die betriebliche Sicherheit der Kernkraftwerke. Es zeigte sich, dass in beiden Staaten ein hoher Sicherheitsstand besteht. Ausführlich diskutiert wurden zwei Vorkommnisse aus dem Jahr 2007 in den Anlagen Krümmel (Schnellabschaltung wegen Netzstörung mit Brand in einem Transformator) und Leibstadt (unbeabsichtigtes Öffnen von Abblaseventilen innerhalb des Sicherheitsbehälters).
Die vier Arbeitsgruppen der DSK informierten über ihre Aktivitäten in den Bereichen Anlagensicherheit, Notfallschutz, Strahlenschutz und nukleare Entsorgung. Sie berichteten unter anderem über einen Vergleich von Sicherheitsanforderungen, den Stand des schweizerischen Sachplans „Geologische Tiefenlagerung“ sowie die länderübergreifenden Informationskanäle für den Fall von Vorkommnissen in grenznahen Anlagen.