Neben dem Informationsaustausch über die Sicherheit der Kernanlagen und den Strahlenschutz in beiden Ländern waren die Koordination der Notfallschutzmassnahmen in der Umgebung der grenznahen Kernanlagen, die Bedeutung des Sachplanes im Rahmen der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie die Anpassungen der kerntechnischen Regelwerke an den Stand der Technik Themen der Sitzung.
Die DSK wurde im Jahre 1982 mit einer Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Vertreter der schweizerischen und deutschen Bundesstellen, der Länder Bayern und Baden-Württemberg, des Kantons Aargau sowie von Fachstellen des Bundes sind Mitglieder der Kommission.
Die Schweizer Seite informierte über die Fortsetzung des Verfahrens für die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle. Der Entsorgungsnachweis, der sich auf Untersuchungen der Nagra im grenznahen Zürcher Weinland stützt, zeigt die grundsätzliche Machbarkeit der geologischen Tiefenlagerung der hochradioaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle, stellt aber noch keine Standortauswahl für ein zukünftiges Endlager dar. Der zukünftige Standort wird unter Berücksichtigung weiterer Alternativmöglichkeiten im so genannten Sachplanverfahren ermittelt. Die Frage der Entsorgung radioaktiver Abfälle stösst sowohl in den grenznahen Bundesländern als auch beim BMU auf grosses Interesse. Letzteres hat am 13. Oktober 2005 eine „Begleitkommission Schweiz“ zum Thema Endlagerung ins Leben gerufen. Die Vertreter aus Baden-Württemberg bezeichneten das bisherige Vorgehen der Schweizer Behörden, insbesondere deren Informationspolitik und die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Mitsprache, als vorbildlich.
In Deutschland ist ein neues Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Quellen in Vorbereitung. Das Gesetz dient der Verhinderung unkontrollierter Weiterverbreitungen radioaktiver Stoffe sowie der Verringerung der Verfügbarkeit radioaktiver Stoffe für terroristische Zwecke. Entscheidend für die Umsetzung des neuen Gesetzes ist die Schaffung eines zentralen Quellenregisters. Das Gesetz soll anfangs 2007 in Kraft treten.
In der Schweiz wurde mit der anfangs 2005 in Kraft gesetzten neuen Kernenergiegesetzgebung eine moderne und umfassende Basis für die friedliche Nutzung der Kernenergie geschaffen. Weitere wichtige gesetzgeberische Arbeiten sind die Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes und dabei insbesondere die Anpassung der Deckungssumme bei Unfällen, sowie die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der eidgenössischen Bundesverwaltung mit der für 2006 geplanten Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes.
Zurzeit werden die HSK-Richtlinien an die Anforderungen des Gesetzes angepasst. Besonderes Interesse auf deutscher Seite erweckte die Richtlinie der HSK für die Vorsorge gegen Störfälle ohne unzulässige radiologische Auswirkungen in der Umgebung (die sogenannten Auslegungsstörfälle). Das von der HSK umgesetzte abgestufte Verfahren ermöglicht eine differenzierte, risikoinformierte Behandlung dieser Störfälle.
Die vier Arbeitsgruppen der DSK berichteten über ihre Aktivitäten im Jahre 2005 und über die behandelten Schwerpunktthemen, nämlich über den Stand der Massnahmen in beiden Ländern zur Verhinderung der Verstopfung von Sumpfsieben bei Kühlmittelverluststörfällen in Kernkraftwerken, über den Vergleich der deutschen und der schweizerischen Alarmierungskriterien bei Störfällen und Unfällen, über die Entwicklung eines Konzeptes für den Datenaustausch in den Bereichen Notfallschutz und Umgebungsüberwachung und über die Rückführung hochkompaktierter radioaktiver Abfälle.
Die deutsche Seite informierte über die Fortsetzung des Ausstiegs aus der Kernenergie mit der Stilllegung des Kernkraftwerks Obrigheim im Mai 2005. In absehbarer Zeit sind als nächste die Stilllegungen der Kernkraftwerke Biblis A und Neckarwestheim 1 vorgesehen. Im September 2005 wurde zudem die Rückbaugenehmigung für das zuvor stillgelegte Kernkraftwerk Stade erteilt. Beim Schutz der Kernanlagen gegen Angriffe mit Flugzeugen setzt Deutschland auf Störung der Navigationshilfen und die Vernebelung der Anlagen. Damit diese Massnahmen wirksam werden, ist das schnelle und zuverlässige Funktionieren der Alarmierungskette entscheidend. Demgegenüber setzt die Schweiz, wie die meisten Länder, vor allem auf die Widerstandsfähigkeit der Schutzhülle und punktuelle Verbesserungen in der Anlage.
Der Informationsaustausch der deutschen und der schweizerischen Behörde ist für beide Seiten wichtig. Die DSK wird den Erfahrungs- und Informationsaustausch innerhalb von Arbeitsgruppen und der jährlichen Kommissionssitzungen fortführen.