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Die HSK erteilt dem Kernkraftwerk Gösgen die Freigabe zum Wiederanfahren nach dem Ende der Revision

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Gösgen am Freitag, 27. Juni 2003, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 25. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 8. bis 27. Juni abgestellt, um Revisionsarbeiten vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

Kernkraftwerk Gösgen mit Wiesenansicht

Die Brennelemente im Kernkraftwerk Gösgen (KKG) zeigten im vergangenen Zyklus ein gutes Betriebsverhalten. Während der Revisionsabstellung wurden 44 der insgesamt 177 Brennelemente ausgewechselt und durch neue Elemente ersetzt. Der Reaktorkern enthält für den jetzigen Betriebszyklus 113 Uranoxid-Brennelemente, wovon 52 Elemente wiederaufgearbeitetes Uran (WAU oder ERU genannt) enthalten. Zudem stehen 64 Mischoxid-Brennelemente (MOX) im Einsatz.

Im Reaktorgebäude hat das KKG die Störfallinstrumentierung ergänzt. Diese Nachrüstung hatte die HSK aufgrund der periodischen Sicherheitsüberprüfung verlangt. Im Rahmen der Modernisierung der elektrischen Einrichtungen hat das KKG zudem mit dem Ersatz der Schutzgeräte von Mittelspannungsverbrauchern begonnen.

Fachpersonal des Strahlenschutzes begleitete die Arbeiten in den „kontrollierten Zonen“ (Räume oder Sektoren die unter Strahlenschutzbedingungen zu begehen sind). Die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung und der entsprechenden HSK-Richtlinien wurden eingehalten. Die Strahlendosen, welche das Personal während der Revision erhalten hat, entsprechen der vorgelegten Planung. Die Dosiswerte sind niedrig.

Die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen wurden von der HSK und dem von ihr beauftragten Schweizerischen Verein für Technische Inspektionen (SVTI) beaufsichtigt.

Nach Beendigung der Arbeiten und der Funktionsprüfungen erfolgte die abschliessende Begehung des Kernkraftwerks durch die HSK und den SVTI. Anschliessend erteilte die HSK dem KKG die Freigabe zum Wiederanfahren für den Leistungsbetrieb.

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